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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Fitness & Yoga by Katarina Sokac

Aachener Strasse 1015

50858 Köln, Deutschland

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§ 1 Leistungsgegenstand

1.1 Fitness & Yoga by Katarina Sokac (nachfolgend kat.cut.fit genannt) verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt und schriftlich festgesetzt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem ausführlichen Anamnesegespräch und der Unterzeichnung der Haftungsausschlusserklärung möglich.

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1 kat.cut.fit steht ihre Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo. bis Fr. zwischen 6.00 und 22.00 Uhr sowie am Sa. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon und Email zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von kat.cut.fit

3.2 Erstgespräche sind in aller Regel kostenfrei.

§ 4 Haftung

‍4.1 kat.cut.fit schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 kat.cut.fit haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zieles.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartner oder anderen von kat.cut.fit vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. kat.cut.fitübernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Personal Trainingsauftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde erhält je nach Vereinbarung eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 7 Tage nach Erhalt. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Pakete, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

5.2 Das Honorar wird pro Trainingseinheit (60 Minuten) ausgerechnet. Ausnahmen sind spezielle Pakete, die Sonderpreise beinhalten. Termine, die außerhalb der normalen Trainingszeiten vereinbart werden, enthalten einen Aufschlag von 15,00 Euro je Trainingseinheit. kat.cut.fit behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor In krafttreten,schriftlich mitzuteilen.Anfahrtskosten sind bis einschließlich 15 km frei. Ab dem 16. Kilometer wird eine Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer erhoben.

§ 6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten(Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft kat.cut.fit im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von kat.cut.fit.

6.5 Ist ein Außentermin vereinbart, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von kat.cut.fit abgesagt werden. Sofern keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Klient ist selbst für die Temperatur und wettergerechte Kleidung zuständig.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

‍7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen.Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche

‍8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch kat.cut.fit können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 9 Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von kat.cut.fit gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

‍10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von kat.cut.fit Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 kat.cut.fit hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprache und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen vorbehalten Letzte Änderung: Februar 2021

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